Adam Waldemar Kosk. Wohnmobilevermietung. Nonnenstrombergweg11 ,50389 Wesseling.
Tel. +49 1755936727 internet: www.camper-holiday.de E-Mail: info@camper-holiday.de
Allgeneine Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen)
1.Vertragsabschluss
Durch die schriftliche Bestätigung (auch per Mail) wird die Buchung verbindlich. Nach der Buchung ist die Anzahlung in Höhe von 30% innerhalb von einer Woche auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Der Vermieter ist nicht an den Vertrag gebunden solang die Anzahlung nicht überwiesen ist. 6 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Mietpreis an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung hat der Vermieter das Recht vom Vertrag zurück zu treten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend zu machen. Die Kaution in Höhe von 1.000,– ist bei der Übergabe beim Vermieter in Bar zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in Bar zurückerstattet.
2.Rücktritt und Stornierung
Bei Rücktritt vom Mieter aus, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten. Bis 30 Tage vor Mietbeginn 35%, bis 14 Tage vor Mietbeginn 50%, bei weniger als 14 Tage vor Mietbeginn 100%, sollte das Fahrzeug nicht abgeholt werden, gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Dem Mieter wird empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Im Fall das der Mieter vom Vertrag zurücktritt und einen Ersatzmieter vorweisen kann, ist der Mieter von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden.
Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch einen Unfall oder sonstige unvorhersehbaren Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist das Fahrzeug zum vereinten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet.
3.Übergabe und Rückgabe
Im Mietvertrag werden Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift, im Übergabe und Rückgabeprotokoll den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste, an. Der Mieter verpflichtet sich bei Rückgabe des Fahrzeugs dieses vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung werden weitere Reinigungsgebühren fällig. Der Vermieter hat das Recht bei Schäden die der Mieter zu tragen hat, die Kaution entsprechend zu kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurück erstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll fest zu halten, und gelten nur dann als vereinbart.
4.Nutzung und Nutzungsverbote
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mieter zustande. Nur durch die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung des Vermieters ist es möglich eine Übertragung oder Abtretung der Rechte des Mietvertrags an Dritte zu erteilen. Das Fahrzeug darf nur von dem Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens einen gültigen Führerschein ausweisen. Sie dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken stehen. Die Mieter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen. Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt, ebenso dürfen keine Tiere mitgeführt werden. Die Benutzung des Wohnmobils ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, jedoch nicht in Krisengebieten gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht kein Versicherungsschutz. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem jeweiligen Landesrecht mit Strafe bedroht werden. Weitervermietung und – Verleihung, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete sind nicht gestattet.
5.Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle und Unfall
Während der Mietdauer trägt der Mieter die Kosten für Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe. Reparaturen die während der Mietdauer auftreten, die für Aufrechterhaltung der Betriebs – und Verkehrssicherheit nötig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150 Euro in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Einwilligung des Vermieters eingeholt werden. Die anfallenden Kosten werden nach Vorlage entsprechender Belege vom Vermieter bei Rückkehr erstattet. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, auch ohne Unfall, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich den Vermieter zu verständigen. Der Polizei und dem Vermieter sind ein ausführlicher, schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen, sowie Zeugen unverzüglich zu melden. Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurück lassen, wenn für ausreichend Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs gesorgt ist.
6.Fürsorgepflichten des Mieters, Einhaltung von Bestimmungen, Haftung
Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist für die Einhaltung selbst verantwortlich. Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung abgedeckt sind. Der Mieter haftet bei, vom Mieter verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für Reparaturkosten nur bis zu einer Höchstsumme von 1.000 Euro (Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung) Der Vermieter kann bis zur Klärung der Schuldfrage die Kaution zurückbehalten. Der Mieter haftet dem Vermieter auch weiterhin dann in vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (schlechtes Verstauen und ungenügender Verschluss), sowie für Schäden, An- und Aufbauten. Während der Fahrt darf die Gasheizung nicht betrieben werden. Die Dachluken und Fenster im Wohn- Schlaf- Badbereich müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch einen nicht berechtigten Fahrer entstanden sind oder durch eine unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs herbeigeführt wurden.
7.Kraftstoff- und Reinigungskosten
Das Fahrzeug wird sauber gereinigt, mit voller Gasflasche und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurück zu geben, andernfalls sind die Kosten für eine komplette Tankfüllung zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter, ebenso ist dieser für die Entleerung von Abwasser-Frischwasser- und Toilettentank zuständig. Andernfalls fallen Kosten in Höhe von 125 Euro an. Das Fahrzeug ist von innen und außen gereinigt, abzugeben. Andernfalls fallen Kosten in Höhe von 125 Euro an.
8.Verlust
Sollten Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Werkzeug, Zubehör, oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Beim Verlassen des Wohnmobils dürfen die Fahrzeugpapiere nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Gegenstände die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen, länger als zumutbar aufzubewahren (eine Woche)
9.Weitergabe an Dritte und Datenspeicherung
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zweck der Geschäftsführung speichert. Wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden, ist eine Weitergabe am Dritte (Polizei, Versicherung usw.) gestattet.
10.Gerichtstand
Der Gerichtsstand ist Brühl
11.Übergabe/ Rücknahmeprotokoll
- Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreien Zustand übergeben. Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand.
Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) sind zu verzeichnen und vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.